Wohnen auf Zeit
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH)
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
5. Rücktritt des Hotels
6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe
7. Haftung des Hotels
8. Schlußbestimmungen
1. Geltungsbereich
a)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über mietweise Überlassung von Pensionszimmer zur Beherbergung sowie alle in
diesem Zusammenhang für den kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension ( Hotel,bzw.Pensionauf-
nahmevertrag). Der Begriff "Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Hotel-, Pensions-,
Hotelzimmervertrag.
b)
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der
Kunde nicht Verbraucher ist.
c)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart
wurde.
2. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
a)
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer-
buchung in Textform zu bestätigen.
b)
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel
eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
c)
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
10 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
a)
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
b)
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kundenveranlasste Leistungen und Auslagen
des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
c)
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die
Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
d)
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.Bei Zahlungsverzug
ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basis Zinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
e)
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in
Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Aänlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungs-
termine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen
bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
f)
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt,
auch nach Vertragsabschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vor-
stehendem Absatz e) oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur
vollen Vergütung zu verlangen.
g)
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehendem Absatz e) für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen,
soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehendem Absatz e) und/oder f) geleistet wurde.
h)
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen
oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
a)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform und
muss mindestens 7 Werktage vorher dem Hotel zugegangen sein.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt.
b)
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Hotel in Textform ausübt.
c)
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser
Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel
die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder
ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der nachweis frei,
dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt des Hotels
a)
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
b)
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Nummer 3, Absatz e) und/oder f verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch
nach verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
c)
Ferner ist das Hotel berchtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person
des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden.
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte 1 Abs.b) vorliegt.
d)
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe
a)
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.
b)
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
c)
Am vereinbarten Reisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitenden Nutzung bis 18:00 Uhr
50% des vollen Logispreises ( Listenpreises ) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden
werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Haftung des Hotels
a)
Das Hotel haftet für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten
des Hotels beruhen.Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein,für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
b)
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz für eingebrachte Sachen sind ausgeschlossen. Das Hotel empfiehlt, keine Wertsachen
in den Zimmern aufzubewahren, insbesondere da die Zimmer nicht abschließbar sind.
c)
Das Hotel besitzt keine Stellplätze. Demzufolge kann auch diesbezüglich kein Verwahrungsvertrag zustande kommen.
d)
Weckaufträge,Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste können im Rahmen unserer Pension nicht ausgeführt
werden. Ansprüche auf Schadenersatz sind diesbezüglich daher ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
a)
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
b)
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
c)
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschafts-
rechtliche Sitz des Hotels. Sofer ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
d)
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
e)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
( Vorlage vorwiegend aus "Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag", Hotelverband Deutschland(IHA)e.V.